Zuschüsse der Krankenkassen für Yogakurse in der Gruppe
Im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V wird Yoga im Bereich der Stressreduktion und der Entspannung anerkannt und von Krankenkassen bei entsprechender Qualifikation der Kursleitung bezuschusst. Da ich krankenkassenanerkannte Yogalehrerin bin, können Sie bei der Kurs-Karte eine Beitragsrückerstattung von der Krankenkasse erhalten. Die Bezuschussung beträgt bei den meisten Krankenkassen bis zu 80% der Kurskosten, oft gibt es eine Höchstgrenze pro Jahr. Genaueres zur Krankenkassenbeteiligung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Krankenkassenzuschuss nur möglich bei Buchung eines Gesamtkurses. 10er- und 5er-Karten werden nicht anerkannt.
» Zertifikate und Fortbildungen
Tarife Kurse
Komplette Kursreihe (8x) | 168€* |
Flatrate für 24 Termine - abzuüben innerhalb von 2 Monaten | 250€ |
Probestunde einmalig im Kurs | 20€** |
Schnupperstunde für Senioren (Dienstagskurs 60+) | 5€ |
* nur hier Krankenkassenzuschuss möglich. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
** wird bei anschließender Kursbuchung angerechnet
Die Karten sind nicht übertragbar und nicht verlängerbar. Für alle meine Angebote gelten meine allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar bis zum ersten Kurstag in bar oder per Überweisung unter Angabe "Gesundheitsförderung" auf das Konto:
Larisa Vlasov, Finom-Bank
IBAN - DE72 1001 8000 0864 6072 83
Was ist, wenn du später in den Kurs einsteigst?
- Dann kannst Du 2x die Woche üben
- Du kannst Resttermine alternativ an Freunde und Familie verschenken
- Die restlichen Termine verfallen bei künftigen Kursbuchungen nicht